Weidenanbau und Agroforst

Kriterien für die Förderung

Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird in der neuen Förderperiode im Rahmen der Öko-Regelung gefördert. Die Systeme müssen dafür folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Gehölzflächenanteil muss 2 bis 35 % der beantragten Fläche abdecken.
  • Es gibt mindestens zwei Gehölzstreifen.
  • Die Breite der Gehölzstreifen beträgt 3 bis 25 m.
  • Es muss mindestens einen Abstand zwischen den Gehölzstreifen von 20 m bis maximal 100 m geben.
  • Der Abstand zum Parzellenrand muss mindestens 20 m betragen, Abweichungen zum Gewässer sind möglich.
  • Das Holz darf nur im Januar, Februar und Dezember geerntet werden.
  • Für ein Agroforstsystem muss ein Nutzungskonzept vorliegen
  • Bestehende Landschaftselemente werden nicht zu Agroforstsystemen gezählt.

Die Prämie für die Öko-Regelung Beibehaltung von Agroforstsystemen wird voraussichtlich 60 €/ha je Gehölzstreifen zusätzlich zu der Flächenprämie betragen. Grundlage für diese Berechnung ist ausschließlich der Gehölzstreifen des Agroforstsystems, nicht die danebenliegenden Acker- oder Grünlandflächen.  Die Förderung von Investitionen zum Beispiel für die Pflanzung oder den Baumschutz ist nicht Bestandteil der Öko-Regelungen, sondern muss von den Bundesländern erstellt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich einzelne Rahmenbedingungen nach 2023 noch verändern können.

Quelle : Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

DLG Merkblatt 371 Kurzumtriebsplantagen

FNR Energieholzbroschüre